Parolenfassung für die Abstimmungen vom 28. Februar 2016

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Der Vorstand der JSVP hat an der Sitzung vom 14.01.2016 folgende Parolen für die kantonalen sowie nationalen Vorlagen beschlossen:

Ja zur kantonalen Initiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik»
Diese Initiative wurde 2012 von der SVP und JSVP lanciert. Sie regelt das Verhältnis zwischen dem Kanton und den Gemeinden in der Asylfrage für beide Parteien auf Augenhöhe. Die Initiative demokratisiert die Problemlösung und schafft klare Verhältnisse bei den Zuständigkeiten. Folgendes sind die relevantesten Punkte des umfassenden Massnahmenkataloges:

Jede Gemeinde soll über Asyl-Zentren entscheiden können
Im aktuellen Asylprozess wird der Druck von Oben nach Unten weitergegeben. Der Bund delegiert an die Kantone, die Kantone schieben auf die Gemeinde und ihre Einwohner ab. Diese bleiben ohne Mitbestimmungsrecht auf der Strecke. Als bestes Beispiel zeigt der Fall Fischbach klar auf, was passierten kann, wenn Asylbewerber in völlig unverhältnismässiger Anzahl in sehr kleinen Gemeinden platziert werden. Unsere Initiative sieht vor, dass den Gemeinden in Zukunft ein Mitspracherecht in solchen Fragen eingeräumt werden muss!

Asylbewerber dürfen nicht länger als ein Jahr in derselben Gemeinde untergebracht werden
Die Verfahren im Asylprozess dauern sehr lange. Bei einem abschlägigen Asylentscheid haben die Betroffenen eine Vielzahl von Beschwerde- und Rekursmöglichkeiten, welche das Verfahren zusätzlich in die Länge ziehen. In diesen Beschwerden wird von den Asylsuchenden oftmals angeführt, dass wegen einer bereits erfolgten örtlichen Verwurzelung eine Ausschaffung nicht mehr verhältnismässig sei. Um dies in Zukunft zu verhindern, fordert unsere Initiative dass Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist nicht länger als ein Jahr in derselben Gemeinde untergebracht werden dürfen. Von dieser Massnahme ausgeschlossen sind anerkannte Flüchtlinge sowie vorläufig Aufgenommene.

Die Unterbringung der Asylbewerber ist und bleibt Aufgabe des Kantons
Heute kann der Kanton die Beherbergungs- und Betreuungsaufgaben teilweise an Sozialwerke, private Organisationen und an die Gemeinden delegieren. Gemeinden, die nicht in der Lage sind Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, können verpflichtet werden, Strafzahlungen in der Höhe von bis zu 150.–CHF pro Asylbewerber und Tag an den Kanton zu entrichten.  Trotz Delegationsmöglichkeit ist es wichtig, dass die letztendliche Verantwortung klar beim Kanton festgehalten ist.

Der Kanton ist für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Asylwesen verantwortlich
Aktuell übernimmt der Kanton für zehn Jahre die Kosten, welche durch die Asylbewerber entstehen. Spätestens nach zehn Jahren (z.B. bei vorläufig Aufgenommenen) wird diese Last auf die Gemeinden übertragen. Ein Blick in die Statistik offenbart dass ein überproportional grosser Teil der Asylbewerber in der Sozialhilfe landen. Wenn der momentane Zustrom so weiter geht, wird das Sozialsystem der Gemeinden in ein paar Jahren gewaltige Lasten zu tragen haben. Gerade bei kleineren Gemeinden können wenige zusätzliche Sozialhilfebezüger ein hohes Loch in die Gemeindefinanzen reissen. Darum müssen die gesamten Asylkosten aus einer Kasse bezahlt werden! Zusätzlich gewährleistet dies auch, dass die Vollkosten transparent ersichtlich sind und nicht mehr in den Budgets der einzelnen Gemeinden versteckt werden können.

Das Asylwesen untersteht in sämtlichen Belangen dem Sozialdepartement
Bereits heute trägt das Sozialdepartement die Verantwortung für einen Grossteil des Asylwesens. Zusätzlich erfüllt das Amt für Migration Aufgaben im Zusammenhang mit der Ein- und Ausreise von Ausländern. Es ist zuständig für die anfallenden Aufgaben bei der Vorbereitungs- der Ausschaffungs- und der Durchsetzungshaft. Da das Amt für Migration dem Justiz- und Polizeidepartement unterstellt ist, kann diese Trennung oft zu einem bürokratischen Mehraufwand führen. Oftmals tauchen abgelehnte Asylbewerber wieder als Sans-papiers auf. Eine direkte Führungslinie dieser beiden Ämter verhindert diesen Mehraufwand und sorgt für eine optimale Kommunikation zwischen diesen beiden Amtsstellen.

Die JSVP Luzern kommt zum Schluss, dass dieses umfassende Massnahmenpaket eine riesen Chance ist, einige Missstände im Asylwesen zu beheben. Das Massnahmenpaket entlastet die Gemeinden und stärkt deren Mitsprache im Asylprozess. Deshalb empfehlen wir diese Initiative zur Annahme.

Ja zur Durchsetzungsinitiative
Die Schweizer Bevölkerung hat am 28. November 2010 in einer Volksabstimmung die Ausschaffungsinitiative klar befürwortet, 20 von 26 Kantonen haben damals dem Anliegen ihre Zustimmung gegeben. Im Anschluss hatte das Parlament den Auftrag eine Umsetzungsvorlage für diese Initiative zu erarbeiten, welche erst rund 5 Jahre später am 20. März 2015 verabschiedet wurde. Schon während der Erarbeitung dieser Umsetzungsvorlage wurde klar, dass das Parlament alle möglichen Tricks zum Einsatz kommen lässt, um eine wortgetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu verhindern.

Aus diesem Grund haben SVP und JSVP frühzeitig die Durchsetzungsinitiative gestartet, welche einen konkreten Umsetzungsvorschlag nach strengen Kriterien macht. Dieser Vorschlag sieht vor, dass schwer kriminelle Ausländer ohne Ausnahme ausgeschafft werden. Eine Härtefallklausel, welche die Möglichkeit vorsah, im Einzelfall bei schweren Delikten von einem Landesverweis abzusehen, ist in der Durchsetzungsinitiative nicht enthalten.

Diese Durchsetzungsinitiative ist nichts weiter als die logische und konsequente Fortführung der Ausschaffungsinitiative. Im Jahre 2010 hat das Volk dem Gegenvorschlag, welcher eben genau eine Härtefallklausel vorgesehen hätte, klar abgelehnt und explizit der Ausschaffungsinitiative der SVP den Vorzug gegeben. Dass die Umsetzung des Parlaments nun trotzdem einen solchen Passus beinhaltet, grenzt an Arbeitsverweigerung. Die JSVP Luzern ist der Meinung, dass es für ein friedliches Zusammenleben in diesem Land klarer Regeln bedarf. Zu oft werden Ausnahmeregeln von Wischi-Waschi-Richtern missbraucht um unsere Gesetze zu umgehen und zu verweichlichen. Die JSVP hat deshalb einstimmig die Ja-Parole für die Durchsetzungsinitiative beschlossen.

Ja zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnel
Dass der Gotthard Strassentunnel in naher Zukunft saniert werden muss, ist ein unumstrittenes Fakt. Es bestehen nun die folgenden zwei Möglichkeiten:

  1. Die momentane Vorlage welche vorsieht, dass ein zweiter Tunnel gebaut wird. Dieser neue Tunnel würde während des Umbaus des Haupttunnels zur Benützung freigegeben.
  2. Ein zweiter Vorschlag, welcher vorsieht, dass der Gotthardstrassentunnel während der Umbauzeit für längere Zeit komplett gesperrt werden muss.

Die zweite Variante würde automatisch in Kraft treten, wenn die aktuelle Vorlage abgelehnt würde. Dies würde dazu führen, dass ein wichtiger Landesteil der Schweiz im Winter für den Autoverkehr für mehrere Jahre fast komplett abgeschnitten wäre. Es müsste ausserdem der Betrieb eines Bahnverlades etabliert werden, was für Lastwägen zur Folge hätte, dass weitere Warteräume entlang der ganzen A2 erstellt werden müssten.
Die alljährlichen Verkehrsstaus machen deutlich: Ein in beide Richtungen zweispuriger Verkehr durch den Gotthard ist längst überfällig. Damit diese zweite Röhre nach dem Umbau voll genutzt werden kann, wird das Schweizer Volk zu einem späteren Zeitpunkt erneut darüber abstimmen müssen. Dies weil mit der grün-linken Alpenschutzintiative von 1994 in der Verfassung festgehalten wurde, dass die Kapazität durch den Gotthard Strassentunnel nicht erhöht werden darf.

Ja zur Initiative gegen die Heiratsstrafe
Gegenüber von Konkubinatspaaren werden verheiratete Ehepaare bei den Steuern und den Sozialversicherungen benachteiligt. Mit gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen bezahlen sie mehr Steuern und erhalten dafür tiefere AHV-Renten.
Eine Initiative der CVP fordert jetzt die Abschaffung dieses Missstandes, welcher sich in den letzten Jahren auch unter dem Begriff „Heiratsstrafe“ einen Namen gemacht hat.
Die JSVP Luzern ist der Meinung, dass diese Initiative geeignet ist, um das familiäre Zusammenleben zu stärken und empfiehlt deshalb, dieses unterstützungswürdige Anliegen anzunehmen. Die dadurch entstehenden Steuerausfälle halten sich mit ca. 1.5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen in einem überschaubaren Rahmen. Um diese Steuerausfälle zu kompensieren, wird von den Initianten der CVP vorgeschlagen, diese mit einem um 0.3 Prozentpunkte erhöhten Mehrwertsteuersatz zu kompensieren. Diese Massnahme lehnen wir entschieden ab. Stattdessen fordern wir, dass diese Mindereinnahmen durch Einsparungen im Asylbereich ausgeglichen werden sollen.

Nein zur Initiative gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln
Der Vorstand anerkennt den guten Willen der Initianten, welche mit diesem Vorstoss erreichen wollen, dass der schädliche Teil der Nahrungsmittelspekulation unterbunden wird. Die JSVP Luzern ist dennoch der Ansicht, dass die hier vorgeschlagene Massnahme ihre Wirksamkeit verfehlen würde, da sich in diesem Fall ein Grossteil der und Rohstoffhändler zukünftig im Ausland niederlassen würde. Die Schweiz wird davon auf zwei Arten benachteiligt:

  1. Durch steuerliche Ausfälle
  2. Durch den Verlust von Arbeitsplätzen

Das ursprüngliche Ziel der Initianten, nämlich ein Verbot von schädlicher Nahrungsmittelspekulation wäre damit trotzdem nicht erreicht.