Ergänzungen zum überparteilichen, offenen Brief bzgl. Behinderung bei Sammelaktionen

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Der folgende Artikel bezieht sich auf folgenden offenen Brief: Offener Brief Luzerner Polizei

Wie diesem offenen Brief entnommen werden kann, hat sich die JSVP Luzern entschieden dieses Anliegen von den Jungfreisinnigen ebenfalls zu unterstützen. Grund dafür ist, dass wir als JSVP Luzern in der Vergangenheit bereits mehrmals von den willkürlichen Schikanen der Polizei und der Stadtraumverwaltung Luzern betroffen waren.

Ein Beispiel dazu:
Die JSVP Luzern hat am 27.3.2017 auf dem Gelände der Allmend im Rahmen der dort stattfindenden Waffenbörse in legalem, nicht bewilligungspflichtigem Rahmen (drei sammelnde Personen ohne festes Inventar) Unterschriften für die Verhüllungsverbotsinitiative gesammelt. Diese Sammelaktion wurde durch die Polizei während rund einer halben Stunde behindert. Nachdem die vor Ort anwesenden Polizisten über den rechtlichen Sachverhalt informiert wurden und auch Gelegenheit hatten mit dem Pikettdienst der Stadtraumverwaltung Rücksprache zu nehmen, wurde unsere Aktion toleriert. Dies hat die JSVP jedoch nicht vor einer willkürlichen Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 120CHF durch die Stadtraumverwaltung geschützt. Da die JSVP Kenntnis von dieser bundesgerichtlichen Rechtsprechung hatte, waren wir nicht bereit diese Bearbeitungsgebühr zu begleichen. Nach einem klärenden Gespräch mit dem Stv. Leiter Stadtraum und Veranstaltungen wurde uns diese Bearbeitungsgebühr erlassen weil selbst die Stadtraumverwaltung eingesehen hat, dass ein Gang vor die Gerichte in diesem Fall aussichtslos gewesen wäre.

Die JSVP unterstützt das Anliegen der Jungfreisinnigen und fordert die Stadtraumverwaltung sowie auch entsprechende Stellen bei der Polizei mit Nachdruck auf, die geltenden Gesetze einzuhalten, und nicht einfach in Blockwartmentalität nach Gutdünken Willkür bei der Bewilligungspraxis für Unterschriftensammlungen herrschen zu lassen.